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Kalkulationstool: Anreisekosten für nicht getätigte Besichtigungen absetzen

Kann ich Anreisekosten für Besichtigungen absetzen, auch wenn ich die Immobilie nicht gekauft habe?

Dieser Artikel beantwortet:

  • Kann ich Anreisekosten für Besichtigungen absetzen, auch wenn ich die Immobilie nicht gekauft habe?
  • Wo trage ich Fahrtkosten für Besichtigungen in der Steuererklärung ein?
  • Zählen Anreisekosten für nicht gekaufte Objekte als Werbungskosten?

Kurz gesagt

Anreisekosten für Besichtigungen von Immobilien kannst du als Werbungskosten in der Anlage V&V deiner Steuererklärung angeben — auch dann, wenn du die besichtigte Immobilie am Ende nicht gekauft hast.

Warum das funktioniert

Entscheidend ist, dass die Besichtigung im Zusammenhang mit deiner Vermietungsabsicht oder deiner bestehenden Vermietungstätigkeit steht. Ob es am Ende zu einem Kauf kommt, spielt für den Werbungskostenabzug keine Rolle. Auch Fahrten zu Objekten, die du dir nur angeschaut, aber nicht erworben hast, zählen dazu.

Wo du das eintragen kannst

Das Kalkulationstool selbst ist auf die Rendite- und Finanzierungskalkulation einer konkreten Immobilie ausgelegt und bildet allgemeine Werbungskosten wie Anreisekosten nicht separat ab. Für deine Steuererklärung trägst du die Fahrtkosten direkt in der Anlage V&V ein.

Für die konkrete Steuererklärung

Bei Fragen zu deinem individuellen Fall — etwa wie du die Kosten genau berechnest oder in welcher Zeile der Anlage V&V sie hingehören — wende dich an deinen Steuerberater. Das immocation Team kann dir hier nur die allgemeine Einordnung geben, keine rechtlich bindende Steuerberatung.