Kalkulationstool: Erbpacht und Erbbauzins abbilden
Cockpit-Tool statt Roter Faden, Grundstücksanteil 0 %, Erbbauzins bei den nicht umlagefähigen Kosten
Dieser Artikel beantwortet:
- Wie bilde ich den Kauf einer Immobilie auf Erbpachtgrund im Kalkulationstool ab?
- Wie trage ich den Erbpachtzins oder Erbbauzins ein?
- Warum lässt sich im Roten Faden kein Grundstücksanteil von 0 einstellen?
- Wie trage ich regelmäßige Erhöhungen des Erbbauzinses ein?
Warum der Rote Faden hier nicht passt
Kaufst du eine Immobilie auf Erbpachtgrund (Erbbaurecht), gehört dir nur das Gebäude, das Grundstück bleibt im Eigentum des Erbbaurechtgebers. Statt eines Kaufpreises für Grund und Boden zahlst du jährlich den Erbbauzins. Für die AfA-Berechnung bedeutet das: Grundstücksanteil 0 %, Gebäudeanteil 100 %. Im Roten Faden lässt sich der Grund-und-Boden-Anteil nur in einem engen Rahmen reduzieren, ein Wert von 0 % ist dort nicht vorgesehen.
So gehst du im Cockpit-Tool vor
Nutze für Erbpacht-Objekte das Cockpit-Tool. Dort gibst du die Anteile für die AfA frei ein:
- Grundstücksanteil auf 0 % setzen
- Gebäudeanteil auf 100 %
So wird die volle Bemessungsgrundlage abgeschrieben, ohne dass ein Grundstücksanteil fälschlich mitläuft. Den Unterschied zwischen beiden Varianten erklärt „Kalkulationstool: Unterschied zwischen Rotem Faden und Cockpit-Tool“.
Erbbauzins eintragen
Den laufenden Erbbauzins trägst du im Cockpit unter „Sonstige nicht umlagefähige Kosten“ im Bereich „Bewirtschaftungskosten“ ein. So fließt er korrekt in die Rentabilität ein, ohne mit umlagefähigen Nebenkosten vermischt zu werden.
Regelmäßige Erhöhung des Erbbauzinses
Viele Erbbaurechtsverträge sehen eine Anpassung des Erbbauzinses vor, jährlich oder alle paar Jahre. Das Tool passt diesen Wert nicht automatisch an. Hebe den Blattschutz auf (siehe „Kalkulationstool: Blattschutz aufheben“) und trage die Erhöhung manuell für die jeweiligen Jahre nach.
Kurz gesagt
Cockpit-Tool statt Roter Faden, Grundstücksanteil 0 %, Gebäudeanteil 100 %, Erbbauzins bei den sonstigen nicht umlagefähigen Kosten, Erhöhungen nach Aufheben des Blattschutzes jahrweise nachtragen. Kommst du bei deinem Fall nicht weiter, schreib uns an support@immocation.de mit Höhe des Erbbauzinses und den geplanten Erhöhungen.