Kalkulationstool: Für Garagen, Gewerbe und Mehrfamilienhäuser verwenden
Kann ich das Kalkulationstool auch für Garagen, Gewerbe oder Mehrfamilienhäuser nutzen?
Dieser Artikel beantwortet:
- Kann ich das Kalkulationstool auch für Garagen verwenden?
- Gibt es ein Tool für Gewerbeimmobilien oder Wohn- und Geschäftshäuser?
- Wie berechne ich die Umsatzsteuer bei Gewerbeimmobilien im Tool?
- Welche AfA gilt für Garagen und Gewerbegebäude?
- Wie kalkuliere ich einen Neubau mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnungen darüber?
Kurz gesagt
Ein separates Tool für Garagen oder Gewerbeimmobilien gibt es nicht — du nutzt dafür dein Kalkulationstool. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte mit mehreren Einheiten empfehlen wir das Pro-Tool, weil es mehrere Einheiten in einer Kalkulation berechnet. Achte bei allen drei Objektarten auf die passende AfA.
Garagen kalkulieren
Garagen sind einfacher zu berechnen als Wohnungen, deshalb funktioniert das Tool hier wunderbar. Du kalkulierst die Garage als einzelnes Objekt, ohne eine Quadratmeterangabe einzutragen.
Prüfe die AfA: Ist die Garage Bestandteil eines Wohnhauses (z. B. eine integrierte Kellergarage), wird sie mit dem Gebäude abgeschrieben, in der Regel mit 2 % pro Jahr (Nutzungsdauer 50 Jahre). Bei gewerblich genutzten Gebäuden liegt der Satz meist bei 3 % pro Jahr (33 Jahre).
Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser
Auch für Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser eignet sich das Kalkulationstool. Sobald mehrere Einheiten im Spiel sind, nutzt du am besten das Pro-Tool, auch bei Wohn- und Geschäftshäusern. Wie du es erhältst, steht im Artikel „Kalkulationstool: Profi-Version erhalten". Bei gewerblichen Gebäuden rechnest du meist mit einer AfA von 3 % pro Jahr.
Der größte Unterschied bei Gewerbeimmobilien ist meist die Umsatzsteuer sowie teils individuelle Regelungen. Das lässt sich gut abbilden, wenn du netto kalkulierst: Trage alle Werte auf Netto-Basis ein und schlage die Umsatzsteuer separat auf.
Eigene Anpassungen vornehmen
Für individuelle Fälle kannst du das Tool auch selbst anpassen, indem du den Blattschutz aufhebst und eigene Formeln oder Werte einträgst. Wie das geht und wo du die Passwörter findest, steht im Artikel „Kalkulationstool: Blattschutz aufheben".
Noch Fragen?
Falls dein Anwendungsfall darüber hinausgeht, schreib uns an support@immocation.de und beschreib kurz, um welche Objektart es geht und was du im Tool berechnen möchtest.
Stellplätze, Tiefgaragen und Erbbauzins eintragen
Im Pro-Tool trägst du vermietete Stellplätze und Tiefgaragen am besten als eigene Einheiten im MFH-Kalkulator ein, ohne Quadratmeter, mit eigener Miete und eigener Mietsteigerung. Details im Artikel „Kalkulationstool PRO: Stellplätze als separate Einheiten eingeben“. Alternativ, etwa in der Vollversion, trägst du den Kaufpreis für Stellplätze oder Tiefgaragen unter den Kaufnebenkosten ein, laufende Kosten unter den sonstigen nicht umlagefähigen Kosten im Cockpit. Die Miete eines vermieteten Stellplatzes kommt separat ins Cockpit. Auch einen Erbbauzins trägst du unter den sonstigen nicht umlagefähigen Kosten im Bereich „Bewirtschaftungskosten“ ein.
Einfamilienhäuser und gemischte Mehrfamilienhäuser
Bei einem vermieteten Einfamilienhaus fällt kein Hausgeld wie bei einer ETW an, sondern separate Betriebskosten; nutzt du das Haus teils selbst und vermietest den Rest, teilst du die Kosten prozentual auf. Die Profi-Version bildet auch Mehrfamilienhäuser mit Gewerbeeinheiten ab, etwa Büroflächen neben Wohnungen, mit mehreren Wohn- und Gewerbeeinheiten in einer Kalkulation.
Neubau mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnen darüber
Auch ein Neubau mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnnutzung in den oberen Geschossen lässt sich berechnen:
- Den Kaufpreis von Grund und Boden trägst du im Reiter „Cockpit“ unter „Kaufpreis“ ein.
- Die Baukosten trägst du unter „Anfängliche Investitionen“ ein.
- Die Gewerbemiete trägst du wie eine reguläre Miete ein.
Die AfA bezieht sich auf den vermieteten Anteil. Wohnst du selbst in einem Teil des Gebäudes, steht die anteilige AfA in „Kalkulationstool: Eigennutzung und Mischimmobilie abbilden“. Objekte im Erbbaurecht beschreibt „Kalkulationstool: Erbpacht und Erbbauzins abbilden“.