Kalkulationstool: Gekaufte Gesellschafteranteile und Miteigentumsanteile abbilden
Kann ich den Kauf eines Gesellschafter- oder Miteigentumsanteils steuerlich absetzen?
Dieser Artikel beantwortet:
- Ich kaufe den Anteil meiner Schwester an unserem geerbten Haus ab – kann ich die Zinsen absetzen?
- Wie rechne ich den Kauf eines Miteigentumsanteils steuerlich und finanziell durch?
- Muss die Kreditrate für den Anteilskauf komplett durch die Miete gedeckt sein?
Der typische Fall
Du hast gemeinsam mit anderen Miterben eine Immobilie geerbt und möchtest den Anteil eines Miterben — zum Beispiel deiner Schwester — abkaufen. Anschließend willst du das Haus vermieten. Für diesen Kauf nimmst du in der Regel ein Darlehen auf.
Was steuerlich absetzbar ist
Kaufst du bei Vermietung einen Gesellschafter- oder Miteigentumsanteil ab, kannst du die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören die Darlehenszinsen für den Anteilskauf, die lineare AfA auf den erworbenen Gebäudeanteil sowie weitere Betriebsausgaben wie Instandhaltungskosten. Voraussetzung ist, dass die Immobilie vermietet wird.
Worauf du bei der Kalkulation achten solltest
Bevor du dich für den Anteilskauf entscheidest, prüfe, ob deine Mieteinnahmen die Kreditrate decken können. Die Kreditrate setzt sich aus Zinsen und Tilgung zusammen — rechne hier realistisch mit banküblichen Konditionen.
Idealerweise kommst du damit mindestens auf eine schwarze Null, besser noch etwas darüber. Reicht die Miete nicht aus, um die Rate vollständig zu decken, brauchst du Eigenmittel, um die Differenz laufend auszugleichen. Überlege dir vorab, ob und wie lange du dazu bereit und in der Lage bist.
So bildest du das im Kalkulationstool ab
Trage den Kaufpreis für den erworbenen Anteil als Kaufpreis bzw. Investitionssumme ein und hinterlege das dafür aufgenommene Darlehen entsprechend. Anfallende Sanierungs- und Renovierungskosten kannst du zusätzlich als Modernisierung berücksichtigen — wie das genau funktioniert, erfährst du im Artikel „Kalkulationstool: Modernisierungen und Renovierungen eingeben".
Steuerberatung empfohlen
Die konkrete steuerliche Behandlung eines Anteilskaufs hängt von deinem Einzelfall ab, etwa davon, ob eine Erbengemeinschaft, ein Ehegatten- oder ein sonstiges Miteigentumsverhältnis vorliegt. Sprich hierzu unbedingt mit einem Steuerberater, bevor du deine Kalkulation final erstellst.