Kalkulationstool: Grunderwerbsteuer eingeben oder auf 0 setzen
Die Grunderwerbsteuer rechnet das Tool automatisch über das Bundesland – so passt du sie an oder setzt sie auf 0
Dieser Artikel beantwortet:
- Wo trage ich die Grunderwerbsteuer im Kalkulationstool ein?
- Gehört die Grunderwerbsteuer in das Feld „Sonstige“ bei den Nebenkosten?
- Wie passe ich einen geänderten Grunderwerbsteuersatz an?
- Wie setze ich die Grunderwerbsteuer auf 0, wenn keine anfällt?
Kurz gesagt
Die Grunderwerbsteuer trägst du im Kalkulationstool nicht manuell ein. Das Tool berechnet sie automatisch, sobald du das Bundesland angibst, in dem die Immobilie liegt.
So funktioniert es
Wähle im Roten Faden das passende Bundesland aus. Das Kalkulationstool kennt den dort gültigen Grunderwerbsteuersatz und rechnet ihn automatisch in die Kaufnebenkosten ein. Ein separates Eintragen ist weder nötig noch vorgesehen.
Warum nicht unter „Sonstige“
Das Feld „Sonstige“ bei den Nebenkosten ist nicht für die Grunderwerbsteuer gedacht. Es dient ausschließlich für zusätzliche, individuelle Kosten deines Kaufs, zum Beispiel:
- Finanzierungsvermittlung
- Gutachterkosten
- weitere individuelle Nebenkosten
Trägst du die Grunderwerbsteuer zusätzlich dort ein, wird sie doppelt berücksichtigt und deine Kalkulation verfälscht.
Geänderten Steuersatz anpassen
Ändert sich der gesetzliche Grunderwerbsteuersatz eines Bundeslands (wie zuletzt in Sachsen ab 01/2023 auf 5,5 %), passt du den hinterlegten Satz im Roten-Faden-Tool im Reiter „Konfiguration“ an. Ein Aufheben des Blattschutzes ist dafür nicht nötig.
Grunderwerbsteuer auf 0 setzen
Fällt in deinem Fall keine Grunderwerbsteuer an, zum Beispiel bei bestimmten Neubauerwerbungen, setzt du sie in der Profi-Version (Pro-Tool) im Bereich der Nebenkosten einfach auf 0. Dann wird sie in der Kalkulation nicht mehr berücksichtigt. Nutzt du bisher nur die Vollversion, steht im Artikel „Kalkulationstool: Profi-Version erhalten“, wie du an die Profi-Version kommst.
Kalkulierst du bei einem Neubau zusätzlich mit degressiver oder Sonder-AfA, etwa bei KfW-55-Neubauten, trägst du diese im Reiter „Wert, AfA, Darlehen“ als jährlichen Prozentsatz ein, siehe „Kalkulationstool: Abschreibung (AfA) eintragen“.
Datei nicht mehr zur Hand?
Wie du gekaufte Dateien erneut bekommst, steht im Artikel „Tools & Vorlagenpaket: Gekaufte Dateien erneut erhalten“.