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Vermieter-Vorlagenpaket: Co-Investment-Verträge für Holding-Strukturen nutzen

Kann ich die GmbH-Verträge aus „Co-Investment & GmbH“ auch für eine Holding anpassen?

Dieser Artikel beantwortet:

  • Gibt es im Vermieter-Vorlagenpaket eine Vorlage für Holding-Strukturen mit Verwaltungs-GmbH und GmbH & Co. KG?
  • Kann ich die GmbH-Verträge aus „Co-Investment & GmbH“ auch für eine Holding anpassen?
  • Brauche ich eine separate Vorlage, wenn ich eine Verwaltungs-GmbH mit untergeordneten Objektgesellschaften plane?

Keine extra Vorlage nötig

Planst du eine Holding-Struktur – zum Beispiel eine Verwaltungs-GmbH, unter der einzelne Immobilien jeweils als GmbH & Co. KG geführt werden – findest du dafür keine eigene Vorlage im Vermieter-Vorlagenpaket. Das ist so gewollt: Eine separate Vorlage für Holding-Modelle ist nicht nötig.

Welche Vorlage du stattdessen nutzt

Verwende die GmbH-Verträge aus dem Vorlagensatz „Co-Investment & GmbH“. Diese Verträge lassen sich für Holding-Strukturen einfach anpassen, ohne dass es dabei größere Besonderheiten zu beachten gibt.

Zum Vergleich: Bei den VV-GmbH-Verträgen (vermögensverwaltende GmbH) ist deutlich mehr Sorgfalt nötig, da hier leichter Fehler passieren. Im Holding-Kontext ist die Anpassung dagegen unkompliziert.

Wo du die Vorlage findest

Die GmbH-Verträge liegen im Vorlagensatz Co-Investment & GmbH deines Vermieter-Vorlagenpakets. Eine Übersicht aller fünf Vorlagensätze und wie du sie findest, steht im Artikel „Vermieter-Vorlagenpaket: Eine Vorlage fehlt oder ist nicht zu finden".

Rechtliche und steuerliche Prüfung nötig

Unsere Vorlagen können nicht alle steuerlichen Fälle abdecken, schon gar nicht bei mehrstufigen Strukturen. Bei jeder GmbH-Gründung empfehlen wir grundsätzlich, dich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen und die angepassten Verträge vor der Nutzung von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt prüfen zu lassen.