Vermieter-Vorlagenpaket: Co-Investment-Verträge für Holding-Strukturen nutzen
Kann ich die GmbH-Verträge aus „Co-Investment & GmbH“ auch für eine Holding anpassen?
Dieser Artikel beantwortet:
- Gibt es im Vermieter-Vorlagenpaket eine Vorlage für Holding-Strukturen mit Verwaltungs-GmbH und GmbH & Co. KG?
- Kann ich die GmbH-Verträge aus „Co-Investment & GmbH“ auch für eine Holding anpassen?
- Brauche ich eine separate Vorlage, wenn ich eine Verwaltungs-GmbH mit untergeordneten Objektgesellschaften plane?
Keine extra Vorlage nötig
Planst du eine Holding-Struktur – zum Beispiel eine Verwaltungs-GmbH, unter der einzelne Immobilien jeweils als GmbH & Co. KG geführt werden – findest du dafür keine eigene Vorlage im Vermieter-Vorlagenpaket. Das ist so gewollt: Eine separate Vorlage für Holding-Modelle ist nicht nötig.
Welche Vorlage du stattdessen nutzt
Verwende die GmbH-Verträge aus dem Vorlagensatz „Co-Investment & GmbH“. Diese Verträge lassen sich für Holding-Strukturen einfach anpassen, ohne dass es dabei größere Besonderheiten zu beachten gibt.
Zum Vergleich: Bei den VV-GmbH-Verträgen (vermögensverwaltende GmbH) ist deutlich mehr Sorgfalt nötig, da hier leichter Fehler passieren. Im Holding-Kontext ist die Anpassung dagegen unkompliziert.
Wo du die Vorlage findest
Die GmbH-Verträge liegen im Vorlagensatz Co-Investment & GmbH deines Vermieter-Vorlagenpakets. Eine Übersicht aller fünf Vorlagensätze und wie du sie findest, steht im Artikel „Vermieter-Vorlagenpaket: Eine Vorlage fehlt oder ist nicht zu finden".
Rechtliche und steuerliche Prüfung nötig
Unsere Vorlagen können nicht alle steuerlichen Fälle abdecken, schon gar nicht bei mehrstufigen Strukturen. Bei jeder GmbH-Gründung empfehlen wir grundsätzlich, dich rechtlich und steuerlich beraten zu lassen und die angepassten Verträge vor der Nutzung von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt prüfen zu lassen.