Vermieter-Vorlagenpaket: Klausel zur Kleintierhaltung im WG-Mietvertrag
Warum die Klausel Zustimmung statt Verbot vorsieht
Dieser Artikel beantwortet:
- Warum steht in der WG-Mietvertragsvorlage kein Verbot für Kleintiere?
- Kann mein Mieter wegen der Kleintier-Klausel fristlos kündigen?
- Wie ist die Klausel zur Kleintierhaltung im WG-Mietvertrag formuliert?
Kurz gesagt
Die WG-Mietvertragsvorlagen im Vermieter-Vorlagenpaket enthalten eine Klausel zur Kleintierhaltung mit Zustimmungsvorbehalt statt Verbot. Das entspricht der aktuellen Rechtsprechung: Ein pauschales Verbot der Kleintierhaltung ist unwirksam.
Warum kein Verbot?
Die Rechtsprechung sieht die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Fischen oder Kleinvögeln grundsätzlich als zulässigen Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Mietsache an. Ein generelles Verbot in einer Formularklausel hält einer rechtlichen Prüfung daher in der Regel nicht stand. Deshalb sieht die Klausel im WG-Mietvertrag stattdessen vor, dass die Kleintierhaltung grundsätzlich zulässig ist, aber an deine Zustimmung als Vermieter geknüpft wird.
Was das für dich bedeutet
Mit dieser Formulierung bist du auf der sicheren Seite: Die Klausel ist rechtlich tragfähig und dein Mieter kann daraus keine fristlose Kündigung ableiten. Ein starres Verbot wäre dagegen angreifbar und würde dir im Streitfall keinen verlässlichen Schutz bieten.
Vorlage aktuell halten
Diese Anpassung ist Teil der regelmäßigen Aktualisierungen deiner Vorlagen. Ob und wie lange du für dein Vermieter-Vorlagenpaket Updates erhältst, erfährst du im Artikel „Vermieter-Vorlagenpaket: Wie lange gibt es Updates?". Nutzt du noch eine ältere Version deines WG-Mietvertrags, prüfe dort, ob dir bereits die aktualisierte Fassung mit der neuen Klausel vorliegt.
Fragen zu einem konkreten Fall
Bei rechtlichen Fragen zu einem laufenden Mietverhältnis oder einer konkreten Kündigung empfehlen wir dir, dich an einen Rechtsanwalt oder deine Rechtsschutzversicherung zu wenden. Die Vorlagen bieten dir eine solide Grundlage, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.