Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Vermieter-Vorlagenpaket: Mustermietvertrag und Besichtigungsrechte

Kann ich mit dem Mustermietvertrag regelmäßige Besichtigungen vereinbaren?

Dieser Artikel beantwortet:

  • Kann ich mit dem Mustermietvertrag regelmäßige Besichtigungen vereinbaren?
  • Ist eine Klausel für halbjährliche Wohnungsbesichtigungen im Mustermietvertrag enthalten?
  • Wann darf ich als Vermieter die Wohnung trotzdem besichtigen?

Der Mustermietvertrag im Vermieter-Vorlagenpaket

Im Vermieter-Vorlagenpaket ist ein immocation Mustermietvertrag enthalten, der bewusst vermieterfreundlich gestaltet ist. Er deckt die wichtigsten Klauseln ab, die dir als Vermieter Rechtssicherheit geben sollen.

Warum es keine Klausel für regelmäßige Besichtigungen gibt

Eine Klausel, die dir als Vermieter regelmäßige Besichtigungen ohne Zustimmung des Mieters erlaubt — zum Beispiel alle sechs Monate —, ist rechtlich nicht durchsetzbar. Deshalb ist sie im Mustermietvertrag nicht enthalten, auch wenn das auf den ersten Blick praktisch klingen würde.

Wann du trotzdem besichtigen darfst

Auch ohne pauschale Besichtigungsklausel hast du als Vermieter Möglichkeiten, in die Wohnung zu kommen:

  • Mit Zustimmung des Mieters, zum Beispiel bei einer angekündigten Besichtigung.
  • Aus berechtigten Gründen, etwa zur Brandschutzprüfung oder zur Kontrolle der Fenster.

Eine darüberhinausgehende, regelmäßige und pauschale Besichtigung gegen den Willen des Mieters ist vertraglich nicht abzusichern.

Zugang zum Mustermietvertrag

Den Mustermietvertrag bekommst du über das Vermieter-Vorlagenpaket, erhältlich über Digistore24. Hast du das Paket bereits gekauft, findest du den Mustermietvertrag im Vorlagensatz Vermietung. Fehlt dir eine Vorlage aus deinem Paket, hilft dir der Artikel „Vermieter-Vorlagenpaket: Eine Vorlage fehlt oder ist nicht zu finden" weiter.