Vermieter-Vorlagenpaket: Steuerliche Aspekte werden nicht behandelt
Warum die Vorlagen bewusst keine steuerlichen Hinweise enthalten
Dieser Artikel beantwortet:
- Warum steht in der Mietvertragsvorlage nichts zur Umsatzsteuerpflicht bei Kurzzeitvermietung?
- Ersetzt das Vermieter-Vorlagenpaket eine Steuerberatung?
- Ist die Vermietung unter 6 Monaten umsatzsteuerpflichtig?
Kurz gesagt
Das Vermieter-Vorlagenpaket behandelt steuerliche Fragen bewusst nicht und ersetzt keine Steuerberatung. Das gilt auch für die Vorlage „Mietvertrag über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch".
Warum keine steuerlichen Hinweise in der Vorlage stehen
Manche Kunden vermuten, in der Mietvertragsvorlage müsste ein Hinweis zur Umsatzsteuerpflicht bei Kurzzeitvermietungen stehen. Das ist nicht der Fall: Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und muss deshalb nicht zusätzlich im Mietvertrag geregelt werden.
Auf der Titelseite des Vorlagenpakets findest du dazu einen klaren Hinweis: Die Vorlagen haben nicht zum Ziel, steuerliche Fragen zu thematisieren, und können erst recht keine Steuerberatung ersetzen.
Was das für dich bedeutet
Ob und in welcher Höhe bei deiner Vermietung Umsatzsteuer anfällt, hängt von deiner individuellen Situation ab — zum Beispiel davon, ob du zur Kleinunternehmerregelung optierst. Kläre solche Fragen bitte immer mit deinem Steuerberater, nicht anhand der Vorlage.
Fehlt dir ein Hinweis in der Vorlage?
Wir nehmen Rückmeldungen zu den Vorlagen gerne auf und prüfen sie für kommende Updates. Ein direkter Anspruch auf die Ergänzung bestimmter Hinweise besteht daraus aber nicht. Wie du grundsätzlich Updates zum Vermieter-Vorlagenpaket erhältst, liest du im Artikel „Vermieter-Vorlagenpaket: Wie lange gibt es Updates?".